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Update – Soforthilfe V – Zuschuss für den Berliner Mittelstand ab heute, den 18.05.2020

Wer ist anspruchsberechtigt:

  • Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft.
  • Mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
  • Bei einem Berliner Finanzamt angemeldet
  • Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin.
  • Bisher keinen Zugang zu Krediten der KfW oder anderen Bundesprogrammen erhalten haben.
  • Liquiditätsengpass muss bereits absehbar sein, muss aber noch nicht entstanden sein; bezogen auf die Zeit von 3 Monaten (bzw. 6 Monaten in den Bereichen Gastronomie / Hotellerie / Tourismus) ab Antragstellung.
  • Liquiditätsengpass darf nicht vor dem 11.03.2020 entstanden sein, wie z.B. bei Unternehmen in Schwierigkeiten zum Stichtag 31.12.2019.

Wie hoch sind die Zuschüsse:

  • Zuschüsse bis zu 25.000 EUR, in begründeten Ausnahmefällen auch darüber.

Ermittlung der Mitarbeiterzahl und Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs:

  • Beschäftigte bis 20 Stunden = Faktor 0,5.Beschäftigte bis 30 Stunden = Faktor 0,75.
  • Beschäftigte über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1.
  • Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3.
  • Alle Beschäftigten zählen mit, die einen Arbeitsvertrag haben, auch solche in Elternzeit.
  • Stichtag für die Berechnung der Beschäftigtenanzahl ist der 31.12.2019 oder der 11.03.2020.

Wofür können diese Zuschüsse beantragt werden:

Grundsätzlich Verbindlichkeiten, die seit dem 11.03.2020 entstanden sind, können durch den Zuschuss beglichen werden. Soweit ein Kredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder belegbar nicht ausreicht, kann der Zuschuss verwendet werden für

  • den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand wie z.B.
    gewerbliche Mieten oder Pachten
  • Kredite für Betriebsräume und –ausstattung,
  • Finanzierungskosten oder Leasingaufwendungen für unternehmerisch genutzte Pkw, Maschinen etc.
  • Für Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie / Hotellerie / Tourismus können grundsätzlich betrieblich verursachte Verbindlichkeiten für bis zu 6 Monate maximal jedoch bis zum 31.12.2020 geltend gemacht werden.

Wie kann der Zuschuss beantragt werden:

  • Die Anträge werden nur online bearbeitet.
  • Für Tilgungszuschüsse ist vorerst nur eine Registrierung mit dem Antragsformular möglich.
  • Wenn über Ihren Antrag auf einen KfW-Schnellkredit noch nicht entschieden worden ist, müssen Sie mit der Antragstellung bis zu einer Entscheidung warten.

Ab wann und bis wann kann der Antrag gestellt werden:

  • Die Antragstellung startet am 18.05.2020 und endet voraussichtlich am 31.12.2020.

Welche Unterlagen sind vorzulegen:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform, Gründungsdatum, Registernummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID des Unternehmens,
    Name des Finanzamts.
  • Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen.
    Gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer des Inhabers / der gesetzlichen Vertretung.
  • Bankverbindung des Unternehmens, die Sie beim Finanzamt angegeben haben.
  • Liquiditätsplanung über die kommenden 3 bzw. 6 Monate.
    Unterlagen von Darlehen zur Liquiditätssicherung, sofern bereits
    beantragt.
  • Gewerbeanmeldung.
  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (ggf. BWA für 2019).
  • Aktuelle BWA 2020 inkl. Summen- und Saldenliste.
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses vom Inhaber/in oder gesetzlicher Vertretung.
  • KMU-Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen oder KMU-Selbsterklärung für nicht verflochtene/eigenständige Unternehmen
  • Gesellschaftsstruktur/Organigramm. 

Besonderheiten dieser Soforthilfe:

  • Der Zuschuss wird nachrangig zum KfW-Schnellkredit gewährt
  • Bei einem Soforthilfeantrag über 25.000 EUR wird in jedem Fall eine Tiefenprüfung des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs* über die gesamte beantragte Soforthilfe anhand einzureichender Unterlagen durchgeführt.
*Übersteigen in den 3 Monaten ab Antragstellung die betrieblichen Ausgaben aufgrund der Corona-Krise die Einnahmen, entspricht der negative Saldo dem Liquiditätsbedarf.

Ab wann erfolgt die Auszahlung:

  • Erste Auszahlungen sind ab dem 25.05.2020 zu erwarten.

Wo kann eine Antragstellung erfolgen, inklusive näherer Informationen zum Nachlesen:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-v.html

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns
gerne persönlich kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre QUADRILOG Beratergruppe

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