Rechtsberatung Individuelle Lösungen umfassend betrachtet – wir verbinden juristische Kompetenz mit wirtschaftlicher Expertise
Fast jede Entscheidung im unternehmerischen Bereich oder zu privaten Vermögenswerten hat neben wirtschaftlichen und steuerlichen Konsequenzen auch eine rechtliche Relevanz. Durch unseren fachübergreifenden Beratungsansatz entwickeln wir mit Ihnen tragfähige rechtliche Lösungen.
Unsere Kernkompetenz für den unternehmerischen Mittelstand ist die wirtschaftsrechtliche Gestaltungsberatung. Schwerpunkt der Beratung von Privatpersonen ist die rechtliche Gestaltung der Vermögensnachfolge, sei es durch ein lebzeitiges Nachfolgekonzept oder ein Testament.
Gut geplant von Anfang an
Vertragsgestaltung
Verträge sind integraler Bestandteil unternehmerischer und privater Rechtsbeziehungen. Mit einem optimal gestalteten Vertrag können Konflikte vermieden, individuelle Interessen verfolgt und gemeinsame Ziele verwirklicht werden.
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung, Abwicklung, Überprüfung und Verhandlung von wirtschaftsrechtlichen Vertragsverhältnissen. Wir stellen die wichtigen Fragen: Was kann den Vertrag stören? Deckt der Vertrag dieses Risiko ab? Welche Folgen ergeben sich aus einer Regelung? Kann die Regelung umgangen werden oder gegen die Interessen des Mandanten ausgelegt werden?
Aufgrund unseres interdisziplinären Ansatzes beurteilen wir Ihre Verträge nicht allein rechtlich, sondern auch unter steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekten. Bei internationalen Sachverhalten nutzen wir die Expertise unserer ausländischen Kollegen des Netzwerkes WIRAS Verbund International.
Schwerpunkte unserer Beratung und Begleitung von Vertragsverhältnissen sind:
- Gesellschaftsrechtliche Verträge, z.B. Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen
- Rechts- und Vertragsverhältnisse zwischen verbundenen Unternehmen, z.B. Dienstleistungs- und Umlageverträge
- Kaufverträge über Gesellschafsanteile („Share Deal“) und Unternehmenskaufverträge („Asset Deal“)
- Geschäftsführeranstellungsverträge nebst sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren
- Anstellungsverträge leitender Angestellter
- Darlehensverträge
- Sonstige Verträge im Wirtschaftsverkehr, z.B. Lizenzverträge, Handelsvertreterverträge
Wir bauen das rechtliche Fundament
Gesellschaftsrechtsrecht, Umstrukturierungen, M&A
In gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, bei Unternehmensumstrukturierungen sowie Kauf- und Verkaufsprozessen von Unternehmen (M&A) vereinen sich das Recht der Kapital- und Personengesellschaften mit dem Zivil- und Handelsrecht. Zudem sind diese Rechtsgebiete untrennbar mit wirtschaftlichen, steuerlichen und bilanziellen Aspekten verbunden. Hier kommt unserer fachübergreifenden Expertise besondere Bedeutung zu.
Unternehmensgründung, Beteiligung an und Zusammenschluss von Unternehmen oder deren Abwicklung. Wir behalten für Sie den Überblick über die mehrdimensionalen Auswirkungen.
Gern unterstützen wir Sie auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und beraten Sie bei der Konfliktlösung mit Mitgesellschaftern.
Im privaten Bereich spielen gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse ebenfalls eine bedeutende Rolle, z.B. bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (insbesondere bei Immobilien).
Bei internationalen Angelegenheiten arbeiten wir mit ausländischen Experten des Netzwerkes WIRAS Verbund International zusammen.
Schwerpunkte unserer Beratung und Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind:
- Rechtsformwahl und Gründung von Unternehmen und Zusammenschlüssen aller Gesellschaftsformen
- Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
- Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und anderen Organen
- Corporate Governance und Compliance
- Konfliktlösung bei Gesellschafterstreitigkeiten
- Unternehmenstransaktionen, z.B. Erwerb oder Veräußerung von Gesellschaftsanteilen („share deal“) und Unternehmenskäufe und -verkäufe („asset deal“)
- Durchführung von Due Diligence-Prozessen
- Bewertung von Gesellschaftsbeteiligungen und Unternehmen, Ermittlung von Abfindungsansprüchen
- Rechtsformänderungen
- Eintragungen im Transparenzregister
Vorsorge zu Lebzeiten
Vermögensnachfolge und Erbrecht
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Mit steigendem Altersdurchschnitt wächst die Zahl der Menschen, die am Ende ihres Lebens Vermögen an die nachfolgende Generation zu übergeben haben. In diesem Umfeld gewinnt die Generationenberatung immer mehr an Bedeutung.
Sie verbindet die Beratungsthemen der Vermögensnachfolge mit denen der Vorsorge. Uns ist beides ein Anliegen: Die Gestaltung einer rechtlich gesicherten und steueroptimalen Vermögensnachfolge, aber auch der Schutz Ihres Vermögens durch Vorsorge zu Lebzeiten. Frühzeitige Planung kann dabei Vieles erleichtern – für den Übergeber und den Empfänger. Die gesetzliche Erbfolge kann zu nicht gewünschten Auswirkungen führen. Schenkungen und Verfügungen von Todes wegen helfen Ihnen entscheidend dabei, Ihre eigenen Vorstellungen von der Vermögensnachfolge, aber auch der eigenen Altersversorgung zu verwirklichen. Die Risikovorsorge ist dabei ein nicht zu vernachlässigender Aspekt. Grundlegende Bausteine sind hier Bevollmächtigungen von Vertrauenspersonen bis hin zur Generalvollmacht sowie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Insbesondere Unternehmer sollten sich frühzeitig mit der Unternehmensnachfolge und der Risikovorsorge beschäftigen. Hier stellen sich viele Fragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt? Wer ist der geeignete Nachfolger? Wie sichert sich der weichende Unternehmer die eigene Altersversorgung ab? Wer leitet mein Unternehmen, wenn ich vorübergehend oder dauerhaft selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollte.
Wir beraten und begleiten Sie insbesondere bei:
- Entwicklung von Strategien für lebzeitige Übertragungen, wie z.B. Schenkungen, Zugewinnausgleich
- Erstellung von Testamenten und Vorbereitung notarieller Erbverträge
- Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Prüfung von Pflichtteilsansprüchen
- Bewertung von Unternehmen, Beteiligungen und Privatvermögen
- Berechnung und Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter Vermeidung ertragsteuerlicher Nachteile
- Beratung grenzüberschreitender Vermögens- und Unternehmensnachfolgen
- Rechtliche Beratung und Planung bei Unternehmens- und Vermögensstrukturierungen wie z.B. Unternehmensumstrukturierungen, Strukturierung von Immobilien- und sonstigem Privatvermögen
- Berücksichtigung von Minderjährigeninteressen in der Vermögensnachfolge
- Erstellung von Vorsorgevollmachten, (General-)vollmachten und Betreuungsverfügungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Patientenverfügungen
- Betreuung von Nachlassangelegenheiten (z.B. Testamentseröffnung, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften)
- Konfliktlösung in der Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
- Anzeigen von Erbschaften und Schenkungen gegenüber der Finanzverwaltung
- Liquiditätsplanung im Übertragungs- und Todesfall
- Vermögens- und Finanzplanung für die Zeit der nicht mehr aktiven Tätigkeitsphase
Wir vertreten Ihr Anliegen
Steuerverfahrensrecht und Steuerstrafrecht
Als Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Fachanwalt für Steuerrecht verfügen wir über eine umfassende Expertise in allen Fragen des Steuerverfahrensrechts.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung vom außergerichtlichen Steueränderungsantrag bis zur prozessualen Vertretung bei der Revision vor dem Bundesfinanzhof.
Die Betreuung im Steuerstrafrecht beinhaltet zum einen die Vertretung und Beratung nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Hier ist besondere Umsicht gefordert, um die persönlichen Folgen für den Betroffenen und Vermögensschäden möglichst gering zu halten. Aber auch zur Vermeidung drohender Steuerstrafverfahren ist die steuerstrafrechtliche Beratung von großer Bedeutung. Durch die rechtzeitige Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen oder durch das Instrument der Selbstanzeige lassen sich Steuerstrafverfahren in vielen Fällen vermeiden.
Soweit in Steuerstrafverfahren eine strafprozessuale Verteilung
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir beraten und begleiten Sie insbesondere bei:
- Einspruchsverfahren und vorläufiger Rechtsschutz gegenüber den Finanzbehörden
- Stellung von Erlass- und Stundungsanträgen
- Klage vor den Finanzgerichten
- Revision vor dem Bundesfinanzhof
- Unterstützung bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung
- Vertretung vor der Straf- und Bußgeldsachenstelle
- Berichtigung von Steuererklärungen
- Vorbereitung und Durchführung von steuerlichen Nacherklärungen (Selbstanzeigen)
IHRE ANSPRECHPARTNER
QUADRILOG STEUERN & RECHT Stüttgen & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt