Bitte beachten Sie,
dass am 31. Mai 2020 die Antragsfrist für die Corona-Soforthilfe (Zuschüsse), insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige, in den meisten Bundesländern abläuft. Dies gilt sowohl für das Soforthilfe-Programm des Bundes als auch für die meisten Landesprogramme.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns
gerne persönlich kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre QUADRILOG Beratergruppe