Bitte beachten Sie,

dass am 31. Mai 2020 die Antragsfrist für die Corona-Soforthilfe (Zuschüsse), insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige, in den meisten Bundesländern abläuft. Dies gilt sowohl für das Soforthilfe-Programm des Bundes als auch für die meisten Landesprogramme.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns
gerne persönlich kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre QUADRILOG Beratergruppe

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