Allgemein

BMF konkretisiert Anforderungen an die Kassen-Nachschau

Seit dem 01.01.2018 kann die Finanzverwaltung eine unangekündigte Kassen-Nachschau bei Ihnen durchführen. Bislang blieb es jedoch wegen vieler ungeklärter Praxisfragen bei einigen wenigen Pilot-Aktionen.

Das ändert sich jetzt! Am 29.05.2018 hat das BMF den angepassten Anwendungserlass zu § 146b AO veröffentlicht – und damit den Startschuss für flächendeckende Kassen-Nachschauen gegeben. Das entsprechende BMF-Schreiben steht hier zum download bereit. Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang.

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