Seit dem 01.01.2018 kann die Finanzverwaltung eine unangekündigte Kassen-Nachschau bei Ihnen durchführen. Bislang blieb es jedoch wegen vieler ungeklärter Praxisfragen bei einigen wenigen Pilot-Aktionen.
Das ändert sich jetzt! Am 29.05.2018 hat das BMF den angepassten Anwendungserlass zu § 146b AO veröffentlicht – und damit den Startschuss für flächendeckende Kassen-Nachschauen gegeben. Das entsprechende BMF-Schreiben steht hier zum download bereit. Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang.