Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo sein. Das hat der Bundesfinanzhof mit einem Urteil vom 16. Januar 2019 VI R 24/16 für einen hauptamtlichen Torwarttrainer im Bereich des Lizenzfußballs entschieden.
Der BFH beschloss, dass die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten abgezogen werden können. Der BFH erklärt diese Entscheidung folgendermaßen: Erledigungen die unmittelbar beruflicher Aufgaben dienen, sind Werbungskosten. Das sind u.a. Aufwendungen für (immaterielle) Wirtschaftsgüter. Diese Güter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Unschädlich ist eine geringfügige private Mitbenutzung. Im Einzelfall ist festzustellen, ob das Vorliegen dieser Voraussetzungen unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts.
Der BFH hielt bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins die weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ jedenfalls nicht für ausgeschlossen.