Der Bundestag hat am 29.11.2018 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/6140) verabschiedet.
Ziel des Gesetzes ist es, durch die Einführung einer neuen Sonderabschreibung (§ 7b EStG-neu) private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen.
Dazu wird eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent pro Jahr eingeführt. Die Sonderabschreibung wird zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gewährt.

Gerne beraten wir Sie zu den Details bei der Umsetzung.

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