Vermögens­nachfolge und Erbrecht

Steuern und Recht

Frühzeitige Risikovorsorge.

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Mit steigendem Altersdurchschnitt wächst die Zahl der Menschen, die am Ende ihres Lebens Vermögen an die nachfolgende Generation zu übergeben haben. In diesem Umfeld gewinnt die Generationenberatung immer mehr an Bedeutung.

Sie verbindet die Beratungsthemen der Vermögensnachfolge mit denen der Vorsorge. Uns ist beides ein Anliegen: Die Gestaltung einer rechtlich gesicherten und steueroptimalen Vermögensnachfolge, aber auch der Schutz Ihres Vermögens durch Vorsorge zu Lebzeiten.

Frühzeitige Planung kann dabei Vieles erleichtern – für den Übergeber und den Empfänger. Die gesetzliche Erbfolge kann zu nicht gewünschten Auswirkungen führen. Schenkungen und Verfügungen von Todes wegen helfen Ihnen entscheidend dabei, Ihre eigenen Vorstellungen von der Vermögensnachfolge, aber auch der eigenen Altersversorgung zu verwirklichen.
Die Risikovorsorge ist dabei ein nicht zu vernachlässigender Aspekt. Grundlegende Bausteine sind hier Bevollmächtigungen von Vertrauenspersonen bis hin zur Generalvollmacht sowie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Insbesondere Unternehmer sollten sich frühzeitig mit der Unternehmensnachfolge und der Risikovorsorge beschäftigen. Hier stellen sich viele Fragen:

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt?
  • Wer ist der geeignete Nachfolger?
  • Wie sichert sich der weichende Unternehmer die eigene Altersversorgung ab?
  • Wer leitet mein Unternehmen, wenn ich vorübergehend oder dauerhaft selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollte?
Wir beraten und begleiten Sie insbesondere bei:
  • Entwicklung von Strategien für lebzeitige Übertragungen, wie z.B. Schenkungen, Zugewinnausgleich
  • Erstellung von Testamenten und Vorbereitung notarieller Erbverträge
  • Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen
  • Prüfung von Pflichtteilsansprüchen
  • Rechtliche Beratung und Planung bei Unternehmens- und Vermögensstrukturierungen wie z.B. Unternehmensumstrukturierungen, Strukturierung von Immobilien- und sonstigem Privatvermögen
  • Berücksichtigung von Minderjährigeninteressen in der Vermögensnachfolge
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten, (General-)vollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Patientenverfügungen
  • Bewertung von Unternehmen, Beteiligungen und Privatvermögen
  • Berechnung und Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter Vermeidung ertragsteuerlicher Nachteile
  • Beratung grenzüberschreitender Vermögens- und Unternehmensnachfolgen
  • Betreuung von Nachlassangelegenheiten (z.B. Testamentseröffnung, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften)
  • Konfliktlösung in der Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Anzeigen von Erbschaften und Schenkungen gegenüber der Finanzverwaltung
  • Liquiditätsplanung im Übertragungs- und Todesfall
  • Vermögens- und Finanzplanung für die Zeit der nicht mehr aktiven Tätigkeitsphase