- Einspruchsverfahren und vorläufiger Rechtsschutz gegenüber den Finanzbehörden
- Stellung von Erlass- und Stundungsanträgen
- Klage vor den Finanzgerichten
- Revision vor dem Bundesfinanzhof
- Unterstützung bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung
- Vertretung vor der Straf- und Bußgeldsachenstelle
- Berichtigung von Steuererklärungen
- Vorbereitung und Durchführung von steuerlichen Nacherklärungen (Selbstanzeigen)
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Als Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Fachanwalt für Steuerrecht verfügen wir über eine umfassende Expertise in allen Fragen des Steuerverfahrensrechts.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung vom außergerichtlichen Steueränderungsantrag bis zur prozessualen Vertretung bei der Revision vor dem Bundesfinanzhof.
Die Betreuung im Steuerstrafrecht beinhaltet zum einen die Vertretung und Beratung nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Hier ist besondere Umsicht gefordert, um die persönlichen Folgen für den Betroffenen und Vermögensschäden möglichst gering zu halten. Aber auch zur Vermeidung drohender Steuerstrafverfahren ist die steuerstrafrechtliche Beratung von großer Bedeutung. Durch die rechtzeitige Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen oder durch das Instrument der Selbstanzeige lassen sich Steuerstrafverfahren in vielen Fällen vermeiden.
Soweit in Steuerstrafverfahren eine strafprozessuale Verteidigung erforderlich wird, arbeiten wir mit dem Strafverteidiger Ihrer Wahl oder aus unserem Netzwerk zusammen.