Anträge auf Überbrückungshilfe können nunmehr bis zum 30.09.2020 gestellt werden. Die Verlängerung der Antragsfrist über den 31.08.2020 hinaus soll insbesondere auf die technischen Schwierigkeiten beim Online-Verfahren zurückzuführen sein. Zu beachten ist, dass die Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August) unverändert bestehen bleibt.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (kurz: BMWi) zur Überbrückungshilfe sind die Hinweise und Erläuterungen zur Registrierung im Online-Antragsportal (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/antragstellung-erklaert.html) erweitert worden.
Im Zuge der Antragstellung haben sich zudem diverse Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben, die durch das BMWi sukzessiv in die FAQs https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html eingearbeitet werden.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns gerne persönlich kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre QUADRILOG Beratergruppe