Der Entwurf des Koalitionsvertrags ist am 24. November 2021 veröffentlicht worden.
Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ hat die neue Koalition vereinbart, was sie in den Jahren 2021-2025 in den Bereichen moderner Staat, Soziales, Klimaschutz, Familien, Außenpolitik, Inneres und Finanzen bewirken wollen.
Die Steuerpolitik spielt dabei im Koalitionsvertrag eine wichtige Rolle.
Wir haben für Sie die wichtigsten geplanten Maßnahmen basierend auf den Koalitionsvertrag (Entwurf) zusammengestellt:
Einkommensteuer
- Die aktuell gültige steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer soll bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und evaluiert werden. Aktuell können Arbeitnehmer EUR 5,00 pro Homeoffice-Tag und maximal EUR 600,00 im Jahr für Homeoffice steuerlich absetzen.
- Der Sparerpauschbetrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen soll zum 01.01.2023 von aktuell EUR 801,00 auf EUR 1.000,00 bzw. von EUR 1.602,00 auf EUR 2.000,00 bei Zusammenveranlagung ansteigen.
- Der Ausbildungsfreibetrag soll von EUR 924,00 auf EUR 1.200,00 erhöht werden.
- Die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen und steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für familien- und alltagsunterstützenden Dienstleistungen ist geplant, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familien verbessern soll.
- Die neue Koalition will die Familienbesteuerung weiterentwickeln, u.a. durch Überführung der Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV, die Entlastung von Alleinerziehenden durch Steuergutschrift, sowie die steuerliche Förderung betreuungsbedingter Mehrbelastungen nach einer Trennung.
- Der steuerfreie Pflegebonus soll auf EUR 3.000,00 angehoben werden. Des Weiteren soll es Steuerbefreiungen von Zuschlägen in Pflegeberufen geben.
- Die erweiterte Verlustverrechnung soll bis zum Jahr 2023 verlängert und der Verlustrücktrag soll auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden.
- Die Einführung des vollständigen Abzugs von Rentenversicherungsbeiträgen soll bei der Steuer schon ab dem Jahr 2023 gelten, statt bisher ab dem Jahr 2025. Ferner soll die Vollbesteuerung der Rente nicht schon im Jahr 2040 eintreten, sondern erst im Jahr 2060. Bisher steigt der Anteil der Rente, der besteuert wird, um jährlich 1 Prozent. Dieser Anstieg verlangsamt sich somit auf 0,5 Prozent pro Jahr ab dem Jahr 2023.
- Die Koalition möchte die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver gestalten, u.a. durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags.
Umsatzsteuer
- Die Einfuhrumsatzsteuer soll weiterentwickelt werden, um im europäischen Wettbewerb gleiche Bedingungen zu erreichen.
- Zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug soll schnellstmöglich bundesweit ein elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnung eingeführt werden.Die Einfuhrumsatzsteuer soll weiterentwickelt werden, um im europäischen Wettbewerb gleiche Bedingungen zu erreichen.
- Zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug soll schnellstmöglich bundesweit ein elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnung eingeführt werden.
- Die Stärkung von Inklusionsunternehmen durch eine formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz ist ebenfalls geplant.
Erneuerbare Energien
- Unternehmen, die 2022 und 2023 in Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter investieren, können einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, vom steuerlichen Gewinn abziehen („Superabschreibung“).
- Die Koalition plant die Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagesystems zur Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten.
- Die 0,5-Prozent-Regel soll nur noch für Hybridfahrzeuge gelten, die mehr als 50 Prozent elektrisch fahren. Ist das nicht nachweisbar, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regel). Nur für reine elektrische oder auch für völlig CO2-neutrale Fahrzeuge soll es bei der bisherigen günstigen 0,25-Prozent-Regelung bleiben.
- Für reine Elektrofahrzeuge gilt ab dem Jahr 2025 die Anwendung eines Pauschalsteuersatzes von 0,5 %. Eine analoge Anwendung gilt auch für CO2-neutral betriebene Fahrzeuge.
Sonstiges
- Das Optionsmodell und die Thesaurierungsbesteuerung sollen evaluiert werden und auf praxistaugliche Anpassungen geprüft werden.
- Bestehende steuerliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen beseitigt werden, damit weniger Ware vernichtet wird.
- Die neue Koalition möchte den Abbau der bisherigen Kfz-Steuervorteile für Dieselfahrzeuge einleiten.
- Um den steigenden Mieten entgegenzuwirken sollen gemeinnützige Wohnungsunternehmen mit Investitionszulagen und Steuervorteilen gefördert werden.
- Es ist eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer für Bundesländer geplant, um somit den Erwerb von selbst genutztem Wohnungseigentum zu erleichtern.
- Es sind Verschärfungen beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals) beabsichtigt.
- Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sollen stärker bekämpft werden.
- Die Erleichterung für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten für die Bürgerinnen und Bürger sollen durch vorausgefüllte Steuererklärung (Easy Tax) erreicht werden.
- Das vorantreiben der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens soll durch sinnvollen Einsatz neuer Technologien und Verbesserung von Schnittstellen forciert werden.
- Die Beschleunigung und Modernisierung der Betriebsprüfung soll verbessert werden.
- Die Koalition will sich aktiv für die Einführung der globalen Mindestbesteuerung einsetzen.
- Die Quellenbesteuerung soll insbesondere durch die Anpassung von DBA ausgeweitet und die Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke ergänzt werden, um unerwünschte Steuergestaltungen zu vermeiden.
- Die Ausweitung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen soll auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als EUR 10 Mio. gelten.
- Der Informationsaustausch soll erweitert werden.