Der Entwurf des Koalitionsvertrags ist am 24. November 2021 veröffentlicht worden.
Un­ter dem Ti­tel „Mehr Fort­schritt wa­gen“ hat die neue Koalition ver­ein­bart, was sie in den Jahren 2021-2025 in den Be­rei­chen mo­der­ner Staat, So­zia­les, Kli­ma­schutz, Fa­mi­lien,  Außen­po­li­tik, In­ne­res und Fi­nan­zen  bewirken wol­len.
Die Steuerpolitik spielt dabei im Koalitionsvertrag eine wichtige Rolle.

Wir haben für Sie die wichtigsten geplanten Maßnahmen basierend auf den Koalitionsvertrag (Entwurf) zusammengestellt:

Einkommensteuer  

  • Die aktuell gültige steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer soll bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und evaluiert werden. Aktuell können Arbeitnehmer EUR 5,00 pro Homeoffice-Tag und maximal EUR 600,00 im Jahr für Homeoffice steuerlich absetzen.
  • Der Sparerpauschbetrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen soll zum 01.01.2023 von aktuell EUR 801,00 auf EUR 1.000,00 bzw. von EUR 1.602,00 auf EUR 2.000,00 bei Zusammenveranlagung ansteigen.
  • Der Ausbildungsfreibetrag soll von EUR 924,00 auf EUR 1.200,00 erhöht werden.
  • Die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen und steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für familien- und alltagsunterstützenden Dienstleistungen ist geplant, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familien verbessern soll.
  • Die neue Koalition will die Familienbesteuerung weiterentwickeln, u.a. durch Überführung der Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV, die Entlastung von Alleinerziehenden durch Steuergutschrift, sowie die steuerliche Förderung betreuungsbedingter Mehrbelastungen nach einer Trennung.
  • Der steuerfreie Pflegebonus soll auf EUR 3.000,00 angehoben werden. Des Weiteren soll es Steuerbefreiungen von Zuschlägen in Pflegeberufen geben.
  • Die er­wei­terte Ver­lust­ver­rech­nung soll bis zum Jahr 2023 verlängert und der Ver­lustrück­trag soll auf die zwei un­mit­tel­bar vor­an­ge­gan­ge­nen Ver­an­la­gungs­zeiträume aus­ge­wei­tet wer­den.
  • Die Einführung des vollständigen Abzugs von Rentenversicherungsbeiträgen soll bei der Steuer schon ab dem Jahr 2023 gelten, statt bisher ab dem Jahr 2025. Ferner soll die Vollbesteuerung der Rente nicht schon im Jahr 2040 eintreten, sondern erst im Jahr 2060. Bisher steigt der Anteil der Rente, der besteuert wird, um jährlich 1 Prozent. Dieser Anstieg verlangsamt sich somit auf 0,5 Prozent pro Jahr ab dem Jahr 2023.
  • Die Koalition möchte die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver gestalten, u.a. durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags.

Umsatzsteuer

  • Die Ein­fuhr­um­satz­steuer soll weiterentwickelt werden, um im eu­ropäischen Wett­be­werb glei­che Be­din­gun­gen zu er­rei­chen.
  • Zur Bekämp­fung von Um­satz­steu­er­be­trug soll schnellstmöglich bundesweit ein elek­tro­ni­sches Mel­de­sys­tem für die Er­stel­lung, Prüfung und Wei­ter­lei­tung von Rech­nung ein­geführt wer­den.Die Ein­fuhr­um­satz­steuer soll weiterentwickelt werden, um im eu­ropäischen Wett­be­werb glei­che Be­din­gun­gen zu er­rei­chen.
  • Zur Bekämp­fung von Um­satz­steu­er­be­trug soll schnellstmöglich bundesweit ein elek­tro­ni­sches Mel­de­sys­tem für die Er­stel­lung, Prüfung und Wei­ter­lei­tung von Rech­nung ein­geführt wer­den.
  • Die Stärkung von In­klu­si­ons­un­ter­neh­men durch eine for­male Pri­vi­le­gie­rung im Um­satz­steu­er­ge­setz ist ebenfalls geplant.

Erneuerbare Energien

  • Unternehmen, die 2022 und 2023 in Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter investieren, können einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, vom steuerlichen Gewinn abziehen („Superabschreibung“).
  • Die Koalition plant die Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagesystems zur Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten.
  • Die 0,5-Prozent-Regel soll nur noch für Hybridfahrzeuge gelten, die mehr als 50 Prozent elektrisch fahren. Ist das nicht nachweisbar, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regel). Nur für reine elektrische oder auch für völlig CO2-neutrale Fahrzeuge soll es bei der bisherigen günstigen 0,25-Prozent-Regelung bleiben.
  • Für reine Elektrofahrzeuge gilt ab dem Jahr 2025 die Anwendung eines Pauschalsteuersatzes von 0,5 %. Eine analoge Anwendung gilt auch für CO2-neutral betriebene Fahrzeuge.

Sonstiges

  • Das Op­ti­ons­mo­dell und die The­sau­rie­rungs­be­steue­rung sol­len eva­lu­iert werden und auf pra­xis­taug­li­che An­pas­sun­gen geprüft wer­den.
  • Be­ste­hende steu­er­li­che Hürden für Sach­spen­den an ge­meinnützige Or­ga­ni­sa­tio­nen sol­len be­sei­tigt wer­den, damit weniger Ware vernichtet wird.
  • Die neue Koalition möchte den Abbau der bisherigen Kfz-Steuervorteile für Dieselfahrzeuge einleiten.
  • Um den steigenden Mieten entgegenzuwirken sollen gemeinnützige Wohnungsunternehmen mit Investitionszulagen und Steuervorteilen gefördert werden.
  • Es ist eine flexiblere Gestaltung der Grund­er­werb­steuer für Bundesländer geplant, um somit den Er­werb von selbst ge­nutz­tem Woh­nungs­ei­gen­tum zu er­leich­tern.
  • Es sind Verschärfungen beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals) beabsichtigt.
  • Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sollen stärker bekämpft werden.
  • Die Erleichterung für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten für die Bürgerinnen und Bürger sollen durch vorausgefüllte Steuererklärung (Easy Tax) erreicht werden.
  • Das vorantreiben der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens soll durch sinnvollen Einsatz neuer Technologien und Verbesserung von Schnittstellen forciert werden.
  • Die Beschleunigung und Modernisierung der Betriebsprüfung soll verbessert werden.
  • Die Ko­ali­tion will sich ak­tiv für die Einführung der glo­ba­len Min­dest­be­steue­rung ein­set­zen.
  • Die Quel­len­be­steue­rung soll insbesondere durch die An­pas­sung von DBA aus­ge­wei­tet und die Zins­schranke durch eine Zinshöhen­schranke ergänzt wer­den, um un­erwünschte Steu­er­ge­stal­tun­gen zu ver­meiden.
  • Die Ausweitung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen soll auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als EUR 10 Mio. gelten.
  • Der Informationsaustausch soll erweitert werden.

Haben Sie noch Fragen zu den einzelnen geplanten Maßnahmen?
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Christian Tomelleri | Steuerberater bei der QUADRILOG Beratergruppe

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