Allgemein

Der uneingeschränkten Firmenwagennutzung bei Minijobs im Ehegattenbetrieb wird die steuerliche Anerkennung versagt

BFH (Urteil vom 10.10.2018, X R 44-45/17)

Die Überlassung eines Firmen-PKW zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem „Minijob“-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten nicht fremdüblich. Der BFH hat einen entsprechenden Arbeitsvertrag daher steuerlich nicht anerkannt.

Das Urteil vom Bundesfinanzhof können Sie gerne hier nachlesen.

 

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