Internationales Steuerrecht

Regional Global

Grenzenlos gut beraten

In einer zunehmend globalisierten Welt werden steuerliche und rechtliche Fragestellungen komplexer. Unternehmen operieren immer internationaler und müssen demnach eine Vielzahl an steuerlichen Besonderheiten beachten. Um den Überblick über Chancen und Risiken dieser Entwicklungen zu behalten, bedarf es ausgewiesener Experten.

QUADRILOG STEUERN & RECHT ist unter anderem auf Internationales Steuerrecht spezialisiert und berät sowohl Outbound- als auch Inbound-Mandanten. Das bedeutet, dass unsere Beratung einerseits an Mandanten gerichtet ist, deren Unternehmen die nationalen Grenzen überschreiten (Outbound). Andererseits beraten wir auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland geschäftlich aktiv werden möchten (Inbound).

Die wesentlichen Säulen der QUADRILOG Steuern & Recht Beratung im Bereich Internationales Steuerrecht betreffen Fragestellungen hinsichtlich des deutschen Außensteuergesetzes (AStG), geltender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), internationaler Betriebsstättenbesteuerung und steuerlicher Gewinnabgrenzung.

Besondere Sachverhalte als Spezialgebiet

Partner im internationalen Steuerrecht

Das Thema Internationales Steuerrecht bedeutet für einen Steuerberater unserer Kanzlei die Beratung und Konzepterstellung beim Überschreiten nationaler Grenzen. Ebenso werden wir beratend tätig, wenn eine ausländische Gesellschaft bei inländischen Aktivitäten auf steuerliche Beratung angewiesen ist.

Internationales Steuerrecht heißt aber auch, eine umfangreiche Beratung, wenn die Vorschriften des Außensteuerrechts einzuhalten sind. Die Ermittlung und Dokumentation von Verrechnungspreisen zählt nicht minder zu unserem Metier wie die Gewinnermittlung für eine ausländische Betriebsstätte. Darüber hinaus informieren wir über alle bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und überzeugen durch viel Erfahrung bei der grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung.

Quadrilog bündelt Kompetenzen unter einem Dach

Unsere Handlungsfelder im Überblick

Steuerliche Beratung ist so vielseitig wie das Leben. In den nachfolgenden Infoboxen haben wir Ihnen einen kleinen Überblick über unsere Handlungsfelder zusammengestellt. Wenn Sie sich mit Ihren Fragestellungen in einem oder mehreren davon wiederfinden und Unterstützung suchen – dann freuen wir uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Steuerliche Beratung & Unternehmensberatung

  • Steuerplanung und konzeptionelle Beratung bei strategischen Unternehmensentscheidungen
  • Steuerliche Gestaltung und Planung bei Unternehmensgründungen, Betriebserweiterungen, Unternehmensumstrukturierungen, Liquidation, Erbfolge oder anderen Veränderungen
  • Steuerliche Optimierung von Gesellschaftsverträgen
  • Steuerliche und bilanzielle Due Diligence bei Unternehmenstransaktionen (M&A)
  • Erstattung von Gutachten zu steuerrechtlichen Fragestellungen
  • Steuerliche Beratung von Kommunen und Unternehmen der öffentlichen Hand
  • Steuerliche Beratung von gemeinnützigen Organisationen
  • Beratung bei Sanierungen und Insolvenzen 
  • Erstellung und Beurteilung von Businessplänen

Finanzbuchhaltung & Rechnungslegung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach nationalem Recht (HGB)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach IFRS
  • Erstellung von Jahresabschlüssen bei Liquidationen und Insolvenzen
  • Erstellung von Zwischenabschlüssen
  • Wahrnehmung von Offenlegungspflichten für Jahresabschlüsse
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen nach Steuerrecht
  • Erstellung von Überleitungsrechnungen nach §60 EStDV
  • Durchführung von Finanzbuchführungen für Mandanten jeder Größenordnung
  • Durchführung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch für Expatriates
  • Erstellung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen nach steuerlichen Vorschriften

Steuerberatung und Steuerrecht im internationalen Rahmen

  • Beratung und Konzepterstellung bei Überschreiten nationaler Grenzen (Outbound-Fälle)
  • Beratung ausländischer Unternehmen bei Aktivitäten in Deutschland (Inbound-Fälle)
  • Beratung zum Außensteuerrecht (AStG)
  • Ermittlung und Dokumentation bei Verrechnungspreisen
  • Betriebstättengewinnermittlung
  • Doppelbesteuerungsberatung (DBA)
  • Beratung bei grenzüberschreitender Mitarbeiterentsendung

Deklarations- & Durchsetzungsberatung

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art im privaten und unternehmerischen Bereich
  • Betreuung und Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Verhandlungen mit Finanz- und anderen Behörden
  • Beratung in Steuerstrafrechtsfällen
  • Vertretung vor Finanzgerichten
  • Implementierung und Beratung bei Tax Compliance Management – (Tax CMS) Systemen und steuerlicher Verfahrensdokumentationen nach GoBG

IHRE ANSPRECHPARTNER

QUADRILOG STEUERN & RECHT Stüttgen & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt

info@quadrilog.de

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