Aktuelles

Koalitionsausschuss einigt sich auf Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Der Koalitionsausschuss hat sich am 03.06.2020 auf Eckpunkte eines umfassenden Konjunkturpakets verständigt. Gezielte Maßnahmen im Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro sollen Beschäftigte und Familien unterstützen, Unternehmen stabilisieren, die Modernisierung des Landes voranbringen und dafür sorgen, dass Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht.

Die nun vereinbarten Pläne für Maßnahmen werden in einem nächsten Schritt im Kabinett beraten, Gesetzesentwürfe werden gefertigt und gehen anschließend ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Nachstehend informieren wir Sie über die beschlossenen Maßnahmen:

Steuerliche Maßnahmen:

  • Befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
  • Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats
  • Gesetzliche Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro (bisher 1 Mio. Euro) bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung (bisher 2 Mio. Euro). Nutzbarmachung des Verlustrücktrags bereits in der Steuererklärung 2019 z. B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage
  • Einführung einer degressiven Abschreibung für Abnutzung mit einem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021
  • Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts durch Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags
  • Erhöhung des Freibetrags bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von 100.000 Euro auf 200.000 Euro 
  • Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 %
  • Schrittweise verlässliche Senkung der EEG-Umlage ab 2021

Änderungen im Wirtschaftsrecht:

  • Schaffung einer verlässlichen Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab 1.1.2021
  • Schaffung attraktiver Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, insbesondere auch bei Start-up-Unternehmen
  • Temporäre Vereinfachung des Vergaberechts
  • Erleichterung des Neustarts nach einer Insolvenz durch Verkürzung des Entschuldungsverfahrens für natürliche Personen auf drei Jahre und Einführung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens im Bereich der Unternehmensinsolvenzen

Programm für Überbrückungshilfen:

Branchenübergreifendes Programm für Überbrückungshilfen bei KMU wegen Corona-bedingtem Umsatzausfall für die Monate Juni bis August 2020 unter Berücksichtigung der Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen:

  • Antragsberechtigung: Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sind und deren Umsatzrückgänge Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern
  • Erstattung von bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % sind bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattungsfähig. Maximale Erstattung von 150.000 Euro für drei Monate (bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten regelmäßig max. 9.000 Euro, bei bis zu zehn Beschäftigten max. 15.000 Euro)
  • Prüfung und Bestätigung geltend gemachter Umsatzrückgänge und fixer Betriebskosten durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
  • Ende der Antragsfrist: spätestens 31.8.2020
  • Ende der Auszahlungsfrist: 30.11.2020

Einmalige Prämie für KMU für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag in Höhe von 2.000 Euro, wenn sie ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern; Auszahlung nach Ende der Probezeit. Unternehmen, die ihr Ausbildungsangebot erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.

Maßnahmen für gemeinnützige Organisationen und Kultureinrichtungen:

  • Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen mit einem Kredit-Sonderprogramm über die KfW
  • Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich

Förderung von Familien:

  • Einmaliger Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind, der mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar mit dem Kindergeld verrechnet wird. Keine Anrechnung des Kinderbonus auf die Grund-sicherung.
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für 2020 und 2021

Förderung klimafreundlicher Antriebstechnologien (Elektromobilität): 

  • Innovationsprämie: Verdopplung der Umweltprämie des Bundes durch Anhebung der Förderung des Bundes von 3.000 Euro auf 6.000 Euro bei einem Nettolistenpreis des Elektrofahrzeugs von maximal 40.000 Euro bis 31.12.2021. Zusätzlich Anhebung der Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung mit 0,25%.
  • Ausrichtung der Kfz-Steuer an CO2-Emissionen: Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 auf die CO2-Emissionen pro Kilometer bezogen und oberhalb 95 g CO2/km in Stufen  angehoben. Die zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
  • Europaweites Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge: Zuschuss von 15.000 Euro beim Austausch von Euro 5-LKW und 10.000 Euro beim Austausch von Euro 3 oder Euro 4-Fahrzeugen

Forschungsförderung:

  • Erhöhung des Fördersatzes bei der steuerlichen Forschungszulage: Rückwirkend ab 1.1.2020 und bis zum 31.12.2025 wird die Forschungszulage auf eine Bemessungsgrundlage bis zu 4 Mio. Euro (statt 2 Mio. Euro) pro Unternehmen gewährt.
  • Fonds zur Projektersatzfinanzierung für außeruniversitäre Forschungs-organisationen, um in der anwendungsorientierten Forschung die Mitfinanzierungspflichten für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen zu reduzieren.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns gerne persönlich kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre QUADRILOG Beratergruppe

Kontaktieren Sie uns

Altweiberfastnacht und Rosenmontag

Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Büros in Düsseldorf und Solingen (QUADRILOG Steuern, Recht und Prüfung) bleiben an Altweiberfastnacht und Rosenmontag geschlossen!

 

Telefon (IT-Consulting)

+49 (0) 212.382 659-0

 

Telefon Berlin

Tel. +49 (0) 30.4000 4776-0

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner