Wirtschaftsprüfung für Unternehmen der öffentlichen Hand

Nutzen Sie unsere Erfahrung!

Neben dem Mittelstand haben wir mit der Beratung und Prüfung von Unternehmen der öffentlichen Hand wie z.B. Beteiligungs-, Wirtschaftsförderungs- oder Stadtentwicklungsgesellschaften (kommunale Eigengesellschaften) sowie Zweckverbänden eine weitere Kernkompetenz aufbauen können.

Wir kennen das besondere politische, betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Spannungsfeld dieser öffentlichen Gesellschaften und bieten Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen der öffentlichen Hand unter besonderer Berücksichtigung von Sondervorschriften wie Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder mit einem erfahrenen Prüfungsteam als weiteres Tätigkeitsfeld an.

Öffentliche Unternehmen sind in der Regel darüber hinaus verpflichtet, die Abschlussprüfung um eine Prüfung nach § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) zu erweitern. Es handelt sich hierbei um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die sich mit der Geschäftsführungsorganisation, dem Geschäftsführungsinstrumentarium sowie mit der Geschäftsführungstätigkeit befasst, mit der wir langjährige Erfahrung haben.

Neben den klassischen Prüfungsleistungen unterstützen wir Sie auch in dem speziellen öffentlichen Sektor dabei, die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen zu lösen und Optimierungspotentiale aufzudecken. 

Wir bieten Ihnen unsere Leistungen aus einer Hand mit einem kontinuierlichen Ansprechpartner, der auch die Experten der Steuer- und Rechtsberatung von QUADRILOG bei Bedarf hinzuziehen kann.